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   VG Trier, 24.03.2015 - 1 K 124/15.TR   

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https://dejure.org/2015,18417
VG Trier, 24.03.2015 - 1 K 124/15.TR (https://dejure.org/2015,18417)
VG Trier, Entscheidung vom 24.03.2015 - 1 K 124/15.TR (https://dejure.org/2015,18417)
VG Trier, Entscheidung vom 24. März 2015 - 1 K 124/15.TR (https://dejure.org/2015,18417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 26 Abs 1 S 3 BeamtStG, Art 3 Abs 3 GG
    Beförderung eines Beamten in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zum Beförderungsverfahren zum Oberstudienrat bei anderweitiger Verwendung der Lehrkraft aufgrund Schwerbehinderung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus VG Trier, 24.03.2015 - 1 K 124/15
    Für das Fortsetzungsfeststellungsinteresse, das im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen muss (BVerwG vom 27.3.1998 BVerwGE 106, 295/299 f.), genügt grundsätzlich jedes nach vernünftigen Erwägungen schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2001 - 6 B 61/01 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl., Vor § 40 Rn. 11).
  • VGH Bayern, 10.09.2013 - 3 CE 13.1592

    Beamtenrecht Stellenbesetzung Schulleitung für mehrere kommunale berufliche

    Auszug aus VG Trier, 24.03.2015 - 1 K 124/15
    Liegt diese Eignung nicht vor, so fehlt es nach dem Leistungsgrundsatz auch an der gesundheitlichen Eignung für ein Beförderungsamt, da die Ermittlung des, gemessen an den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung, am besten geeigneten Bewerbers, stets in Bezug auf das konkret angestrebte Amt zu erfolgen hat (BayVGH, Beschluss vom 10. September 2013 - 3 CE 13.1592 -, juris).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus VG Trier, 24.03.2015 - 1 K 124/15
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in den Fällen der Erledigung eines Verwaltungsaktes vor Klageerhebung entsprechende Anwendung findet (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2008 - 6 C 21/07 -, BVerwGE 131, 216-234 m.w.N., juris).
  • VG Regensburg, 30.08.2012 - RN 1 E 12.1292

    Bundesbeamtenrecht; Eilantrag auf vorläufige Beförderung; Gesundheitliche

    Auszug aus VG Trier, 24.03.2015 - 1 K 124/15
    Mangelnde Eignung, wozu auch die gesundheitliche Eignung zählt, rechtfertigt daher die Zurückstellung (so auch VG Regensburg, Beschluss vom 30. August 2012 - RN 1 E 12.1292 -, Rn. 18, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.08.2005 - 2 A 10372/05

    Beförderungsauswahlentscheidung bei Vergabe von mehreren landesweit zur Verfügung

    Auszug aus VG Trier, 24.03.2015 - 1 K 124/15
    Es hält sich im Rahmen der organisatorischen Gestaltungsfreiheit (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. August 2005 - 2 A 10372/05 - juris zu den Steh- und Wartezeiten, Stellenverteilung auf die Schularten, Pool-Lösung).
  • VGH Bayern, 02.08.2010 - 22 CS 10.1572

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VG Trier, 24.03.2015 - 1 K 124/15
    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage, aus dem materiellen Recht ergibt sich, dass aufgrund der gestalterischen Abwägungsentscheidungen im Rahmen von Beförderungsverfahren auf den Zeitpunkt des Beförderungsverfahrens und damit auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist (BayVGH, Beschluss vom 2. August 2010 - 22 CS 10.1572 -, Rn. 16, juris; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage, § 113 Rn. 112), befand sich der Kläger bereits in der Freistellungsphase der Altersteilzeit.
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2005 - 5 ME 203/05

    Altersteilzeit; Beförderung; Freistellung; Freistellungsphase; Rechtsmissbrauch

    Auszug aus VG Trier, 24.03.2015 - 1 K 124/15
    Die Änderung der Sachlage, hier der Eintritt des Klägers in die Freistellungsphase der Altersteilzeit vor Erlass des Widerspruchbescheids und damit noch im Verwaltungsverfahren, führte dazu, dass ein Anspruch auf Beförderung bzw. Teilnahme am Beförderungsverfahren ausgeschlossen ist, da Beamte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit mangels Eignung für das Beförderungsamt nicht befördert werden können (so Ziffer 1 des Beförderungskonzepts, so auch vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. September 2005 - 5 ME 203/05 -, Rn. 4, juris; betreffend eine Beförderung kurz vor Eintritt in die Freistellungsphase: BayVGH, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 3 ZB 09.3245 -, Rn. 9, juris).
  • VGH Bayern, 13.12.2013 - 3 ZB 09.3245

    Leiter des Finanzamts (BesGr. A 15); Altersteilzeit im Blockmodell; Beförderung

    Auszug aus VG Trier, 24.03.2015 - 1 K 124/15
    Die Änderung der Sachlage, hier der Eintritt des Klägers in die Freistellungsphase der Altersteilzeit vor Erlass des Widerspruchbescheids und damit noch im Verwaltungsverfahren, führte dazu, dass ein Anspruch auf Beförderung bzw. Teilnahme am Beförderungsverfahren ausgeschlossen ist, da Beamte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit mangels Eignung für das Beförderungsamt nicht befördert werden können (so Ziffer 1 des Beförderungskonzepts, so auch vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. September 2005 - 5 ME 203/05 -, Rn. 4, juris; betreffend eine Beförderung kurz vor Eintritt in die Freistellungsphase: BayVGH, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 3 ZB 09.3245 -, Rn. 9, juris).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Auszug aus VG Trier, 24.03.2015 - 1 K 124/15
    Die für das Beförderungsamt erforderliche Eignung besitzt ein Beamter daher nicht, wenn feststeht, dass er das Amt nicht für eine angemessene Zeit ausüben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23/95 -, BVerwGE 102, 33, Rn. 22, juris).
  • VG Trier, 12.11.2019 - 7 L 4202/19

    Übertragung eines Dienstpostens - Abgrenzung zum Beförderungsstreit

    Hierzu gehört auch die Prognose, dass er das Amt für eine angemessene Zeit ausüben wird (vgl. zu einem seit einem Jahr dienstunfähig erkrankten Beamten, der drei Wochen nach der Auswahlentscheidung in den Ruhestand versetzt wurde: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, juris; vgl. zur Beförderung kurz vor Beginn der Freistellungsphase der Altersteilzeit: OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 5 ME 232/06 -, Rn. 14, juris, sowie VG Trier, Urteil vom 24. März 2015 - 1 K 124/15.TR -, Rn. 18, juris).

    Hintergrund ist in Beförderungsverfahren, dass Sinn und Zweck desselben nicht vorrangig die Belohnung der von dem Beamten in der Vergangenheit erbrachten Leistungen, sondern die erfolgreiche Wahrnehmung des neuen angestrebten Beförderungsamtes ist (vgl. VG Trier, Urteil vom 24. März 2015, a. a. O., Rn. 18).

  • VG Koblenz, 22.02.2019 - 5 K 485/18

    Kein Beförderungsanspruch für Hauptschullehrer in der Freistellungsphase

    Hiervon ausgehend fehlt es einem Beamten an der Eignung für das Beförderungsamt, wenn er das neue Statusamt wegen einer Altersteilzeit nicht oder nicht mehr für eine angemessene Zeit bzw. in zeitlich nennenswertem Umfang ausüben wird (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 4. November 2011 - 5 ME 319/11 -, juris, Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 6 A 1416/07 -, juris; VG Trier, Urteil vom 24. März 2015 - 1 K 124/15.TR -, juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 5 B 338/08 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • FG Hamburg, 13.07.2017 - 3 KO 74/17

    Keine Erstattung vereinbarter Stundensatz-Honorare des Prozessbevollmächtigten im

    Das Klageverfahren ist abgeschlossen durch Urteil vom 25. Oktober 2016 1 K 124/15 (...); und zwar rechtskräftig infolge Verwerfung der wegen Nichtzulassung der Revision eingelegten Beschwerde als unzulässig durch Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 24. April 2017 XI B 109/16 (...).
  • VG Koblenz, 22.02.2019 - 5 K 493/18

    Schadensersatzanspruch eines Beamten bei Nichtbeförderung

    Hiervon ausgehend fehlt es einem Beamten an der Eignung für das Beförderungsamt, wenn er das neue Statusamt wegen einer Altersteilzeit nicht oder nicht mehr für eine angemessene Zeit bzw. in zeitlich nennenswertem Umfang ausüben wird (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 4. November 2011 - 5 ME 319/11 -, juris, Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 6 A 1416/07 -, juris; VG Trier, Urteil vom 24. März 2015 - 1 K 124/15.TR -, juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 5 B 338/08 -, juris, Rn. 10 ff.).
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